PRÜFUNGEN AUF HOHEM NIVEAU
Unsere Prüfungen erfolgen je nach Anforderung den folgenden Regelwerken/Dokumenten:
- Grundsätze für die Wiederkehrende Prüfung von WEA, Bundesverband WindEnergie (BWE)
- Grundsätze für die Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung von WEA, Bundesverband WindEnergie (BWE)
- Richtlinie für Windenergieanlagen, Einwirkung und Stand-Sicherheits-Nachweise für Turm und Gründung, Deutsches Institut Bautechnik (DIBt)
- DIN EN 61400 Windenergieanlage
- DIN EN 50308 Windenergieanlagen, Schutzmaßnahmen, Anforderung an Konstruktion, Betrieb und Wartung
- Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von WEA, Fassung 05/2017 (BPW)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
Die Prüfzyklen zur Prüfung der Windenergieanlagen sind nach Leistungsgröße vorgeschrieben. Auch viele Versicherer fordern diese Prüfungen ein. Speziell bei Veräußerung, vor dem Wechsel des Serviceunternehmens, vor dem Ablauf der Gewährleistung und den erforderlichen zustandsorientierten Prüfungen der Versicherungen, wird eine sehr detaillierten Prüfung der Anlage dringend empfohlen. Folgende Positionen sind regelmäßig Bestandteil von vorgeschriebenen Prüfungen.
Unsere Prüfungen zum Download bitte hier abrufen: